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Freien-Himmel.de

Der Flughafen wird hier am unmenschlichen Standort gebaut.
Unserem blauen Planeten ist der Luftverkehr in der gegenwärtigen Dimension nicht zuträglich. Kerosin steuerfrei und Flughafenfinanzierung aus öffentlichen Kassen.



Bildung, Jugendarbeit, Sicherheit, Hochwasserschutz....... stehen dem BER nach. Hier werden unvorstellbare Gelder in den BER gesteckt. Abgase und Fluglärm machen Wohngebiete und Erholungsgebiete kaputt. Wo das Geld benötigt wird, da wird nicht in ein schönes Brandenburg investiert. Das ist mit Sicherheit der falsche Weg.



08.06.2013 Demo in Schönefeld

Die Braut, der keiner traut. Mit der Lärmschleppe



Der offene Brief aus Mahlow an den Finanzminister

Offener Brief , click hier



Pressemitteilung pdf, click hier

Freie Wählergruppe - FWR - in der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow Mahlow, 06.03.2013 "PRESSEMITTEILUNG" Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) versendet derzeit Informationsschreiben zum Schallschutzprogramm an betroffene Grundstückseigentümer im sogenannten Tagschutzgebiet. Darin wird mitgeteilt, daß aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 eine Verpflichtung der FBB GmbH besteht, die Dimensionierung des den betroffenen Grundstückseigentümern zustehenden baulichen Schallschutzes neu zu berechnen. Ergebe sich eine Differenz zwischen den bisher bewilligten Kosten für Schallschutzmaßnahmen und den neu berechneten, werde dieser Betrag als Entschädigung gezahlt. Entsprechend der vorgenannten Entscheidung des OVG habe das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) die FBB GmbH verpflichtet, den Schallschutz zur Tagzeit so zu dimensionieren, daß im Rauminnern in den 6 verkehrsreichsten Monaten durchschnittlich weniger als einmal pro Tag ein Maximalpegel von 55 dB (A) auftritt. Das hört sich zunächst gut an. Die FBB GmbH versäumt es allerdings, darauf hinzuweisen, daß das Oberverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung das MIL verpflichtet hat, die FBB GmbH anzuweisen, den Schallschutz so zu dimensionieren, daß keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB (A) auftreten. Das OVG stellte fest, daß der Planfeststellungsbeschluss nicht eine einzige Überschreitung zuläßt. Der Maximalpegel kann zwar auftreten, darf aber nie überschritten werden. Von einer Einschränkung auf „weniger als durchschnittlich einmal pro Tag in den verkehrsreichsten Monaten“ ist in dem Beschluss keine Rede. Die vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erlassenen Verfügungen entsprechen also gerade nicht der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Wir fordern die Flughaben Berlin Brandenburg GmbH auf, dies in ihrem Schreiben richtig zu stellen, zumindest darauf hinzuweisen, daß die Auffassung des MIL von der des OVG abweicht. Andernfalls wird der Eindruck erweckt, die beabsichtigten Neuberechnungen entsprächen den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts. Viele Betroffen werden dadurch davon abgehalten, die Neuberechnungen kritisch zu hinterfragen und das zu fordern, was ihnen zusteht. gez. Thomas Mottner gez. Ronald Rahneberg



Volksfest auf dem Flugfeld am 13.5.2012. Diesem sollten noch viele weitere folgen.

Brandschutz- Hochtechnologie? Aber ist wenigstens funktionstüchtig

Den super fachkundigen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde wohl nur die Eingangshalle gezeigt:

Die Wolken sind doch recht dunkel über dem BER

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Der Protest einer ganzen Region und tausender ehrlicher Demonstrationsteilnehmer zeigt Wirkung. Die BI- Sprecher lehnen den Standort leider noch nicht einheitlich ab. Aus meiner Sicht kann der erlassene Planfeststellungsbeschluss politisch und rechtlich nicht aufrecht erhalten bleiben. Aus dieser Situation haben wir eine gute Chance auf die zeitnahe Umnutzung dieses unmenschlichen Standorts.

Viele Grüße Ronald Rahneberg

Eine wirklich sinnhafte Nutzung des BBI- Geländes ist die Standortentwicklung zur Medienstadt. Darin liegt eine wirklich gute Chance für die Region. Die geschaffene Infrastruktur ist darauf nahezu Zugeschnitten.


Umweltproblem:

Die Flughafenentwässerung erfolgt durch die Einleitung in den Glasowbach. Über eine Rohrleitung mit einem Durchmesser von 80 cm darf der Flughafen 1000 Liter je Sekunde, mit Schadstoffen belastetes Wasser, in den Selchower See einleiten. Der Glasowbach leitet dieses Wasser durch Glasow und Blankenfelde zum Rangsdorfer See. Beim Belastungsgrad des Wassers unterliegt der Flughafenbetreiber weitestgehend der Selbstkontrolle. Der Flughafen ist ohne Rückgewinnungsanlage für Enteisungsmittel genehmigt worden.

Fluglärm